top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jordas Dog Service
(Stand 20.02.2022)
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundebetreuung Jordas Dog Service. Sie sind Bestandteil des Betreuungsvertrages zwischen der Hundebetreuung Jordas Dog Service und dem Hundehalter.

 

1. Leistungen


(1) Jordas Dog Service ist verpflichtet (außer im Urlaub/wegen Krankheit etc.), den Hund des Hundehalters für den vom Hundehalter gebuchten Zeitraum in Obhut zu nehmen. Beim Flexi Gassi Service an den gebuchten einzelnen Tagen, beim Abo Gassi Service an den gebuchten Tagen einer Woche für die Dauer des Abos. Die Hunde werden beim Gassi Service an den vereinbarten Tagen in der Zeit zwischen 09:15 Uhr und 10:30 Uhr aus der Wohnung des Hundehalters abgeholt und in der Zeit zwischen 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr in die Wohnung des Hundehalters zurückgebracht.

​

(1.1.1.) Urlaub und Krankheit


Jordas Dog Service kündigt seinen Urlaub zu Beginn eines neuen Jahres für das laufende Jahr an. Für die angekündigten Urlaubstage steht Jordas Dog Service nicht zur Verfügung und es findet kein Gassi Service statt. Bei Erkrankungen / Seminaren / Fortbildungen steht Jordas Dog Service ebenfalls nicht zur Verfügung. Diese Tage werden nicht von Jordas Dog Service berechnet. Der Kunde muss nicht die im Abo vereinbarten Dienstleistungen bezahlen.

 

(1.1.2.) Unwetter, Sturm, Starkregen und andere äußere Störungen

​

Im Falle von Unwetter, Sturm etc., von denen eine Gefahr ausgehen muss, oder was ein Gassigehen unzumutbar macht, wird die Dienstleistung ganz normal berechnet. Auch wenn kein Gassi Service stattfindet oder abgebrochen werden muss. Es wird zeitnah ein Ersatztermin für den ausgefallenen Gassi Service angeboten, jedoch max. 3 Wochen nach dem eigentlichen Termin.

​

(1.1.3.) Feiertage

 

An den Feiertagen (NRW) findet kein Gassi Service statt. Diese Tage werden nicht von Jordas Dog Service berechnet. Der Kunde muss nicht die im Abo vereinbarten Dienstleistungen bezahlen.

 

(2) Jordas Dog Service verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Jordas Dog Service wird alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um eine Verletzung oder Gefährdung Dritter während der Betreuung des Hundes auszuschließen.

 

(3) Der Hundehalter verpflichtet sich, die vereinbarten Preise zu der im Betreuungsvertrag festgelegten Fälligkeit zu zahlen.

 

 

2. Leistungsstornierungen

 

(1) Die Buchungen sind für beide Vertragspartner grundsätzlich verbindlich.

 

(2) Absagen für den Flexi Gassi Service müssen mind. 24 Stunden vor Beginn der Leistung durch den Hundehalter erfolgen (E-Mail oder Textnachricht). Andernfalls wird der vereinbarte Betrag ohne Abzug und in voller Höhe fällig.

 

(3) Bei Absagen vom laufenden Abo Gassi Service wird die vereinbarte Vergütung in voller Höhe ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

(4) Jordas Dog Service behält sich vor, die Gassigänge nach eigenem Ermessen abzubrechen, z.B. wenn ein Hund deutliche Probleme zeigt, sich offensichtlich der körperliche Zustand verschlechtert oder er sich während der Betreuung verletzt hat. Abgebrochene Gassigänge werden nicht rückvergütet.

 

 

3. Impfungen/Krankheiten/Läufige Hündin

 

(1) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und grundimmunisiert ist (hierzu gehören Impfung gegen Staupe, Leptospirose, Parvovirose, Hepatitis, Zwingerhusten, Tollwut). Der Impfausweis ist bei Abschluss des Betreuungsvertrages vorzulegen oder eine Kopie dem Bereuungsvertrag beizufügen.

​

(2) Der Hundehalter verpflichtet sich, seinen in die Obhut von Jordas Dog Service gegebenen Hund abzuholen, wenn dieser erkrankt oder Aggressions- oder Angstverhalten zeigt, was eine weitere gefahrlose Betreuung unmöglich macht.

 

(3) Läufige Hündinnen werden nicht betreut.

 

 

4. Vertragsdauer / Kündigung

​

(1) Der Betreuungsvertrag kommt mit Unterzeichnung beider Vertragspartner zustande.

 

(2) Er läuft beim Flexi Gassi Service solange, bis er von einem der beiden Vertragspartner mit einer Frist von mind. 24 Stunden vor Beginn der Leistung in Textform (EMail oder Textnachricht) gekündigt wird.

 

(3) Beim Abo Gassi Service läuft der Betreuungsvertrag für die Dauer von drei Monaten. Er verlängert sich jeweils um weitere drei Monate, wenn er nicht von einem der beiden Vertragspartner in Textform (EMail oder Textnachricht) gekündigt wird. Der Hundehalter kann das Abo Gassi Service mit einer Frist von drei Werktagen zum Monatsende in dem das Abo abläuft kündigen. Bei einem Umzug ist der Hundehalter zur fristlosen Kündigung berechtigt. Jordas Dog Service kann das Abo Gassi Service jederzeit mit einer Frist von fünf Werktagen kündigen. Eventuell zu viel geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

 

 

5. Haftung

 

(1) Während der Hundebetreuung durch Jordas Dog Service bleibt der Hundehalter Eigentümer des Tieres im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für seinen Hund eine spezielle Haftpflichtversicherung besteht. Die Police ist auf Anfrage vorzulegen. Der Hundehalter haftet für die durch seinen Hund verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Richtet der Hund bei Jordas Dog Service Schäden an (z.B. zerbissene Auto-Innenteile, Polstermöbel etc.), so haftet hierfür der Hundehalter.

 

(2) Die Haftung von Jordas Dog Service ist für leicht fahrlässig verursachte Schäden und für jeden einzelnen Schadensfall begrenzt auf 20000€ für Schäden am zu betreuenden Tier und max. 40000€ für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, 3 Mio.€ pauschal für Personen- und Sachschäden und 100000€ für Vermögensschäden. Für eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet Jordas Dog Service nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

(3) Jordas Dog Service hat gegenüber dem Hundehalter Anspruch auf Ausgleich von Schadensersatzzahlungen, die Jordas Dog Service gegenüber Dritten leistet, wenn Jordas Dog Service mit dem Hundehalter als Gesamtschuldner haftet.

 

(4) Jordas Dog Service haftet nicht für Wohnungsschlüssel oder Gegenstände in der Wohnung des Hundehalters. Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Leinen oder Ähnliches übernimmt Jordas Dog Service keine Haftung.

 

 

6. Kundendaten/ Film- und Fotoaufnahmen

 

(1) Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden personenbezogenen Daten des Hundehalters werden von Jordas Dog Service ausschließlich zur Durchführung des Vertrages (Art. 6 Absatz 1 lit. f DSGVO) oder zur Erfüllung von Rechtsvorschriften (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

 

(2) Die personenbezogenen Daten des Hundehalters werden gelöscht, wenn die Zwecke für die Jordas Dog Service die Daten verarbeitet entfallen, sämtliche gegenseitigen Ansprüche erfüllt sind und keine gesetzlichen Rechtfertigungsgründe (z. B. Erfüllung steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, Sicherstellung rechtlicher Ansprüche) mehr bestehen.

 

(3) Dem Hundehalter ist bekannt, dass bei Jordas Dog Service Fotografien/Videos seines Hundes angefertigt werden können und diese ohne jegliche zeitliche, örtliche oder inhaltliche Einschränkung auch veröffentlicht oder zu Werbezwecken ausschließlich für die Arbeit von Jordas Dog Service genutzt werden können. Besteht kein Einverständnis, ist dies Jordas Dog Service schriftlich vor Vertragsbeginn mitzuteilen.

 

 

7. Sonstiges

​

(1) Jordas Dog Service ist zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, solange wesentliche Regelungen des Vertrages (z.B. Art und Umfang der Leistungen, Kündigungsfristen) nicht berührt werden. Jordas Dog Service teilt dem Hundehalter eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mindestens vier Wochen zuvor mit, der Hundehalter ist berechtigt den Vertrag fristlos zum Wirksamwerden der Änderung zu kündigen. Kündigt der Hundehalter nicht, werden die Änderungen zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt wirksam.

 

(2) Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als solche wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.

bottom of page